Die Notwendigkeit der Aufzugswartung
Ein Aufzug muss in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Hin und wieder kommt es jedoch auch zu zusätzlichen Reparaturen und Einsätzen. Verantwortlich ist in Mietshäusern vor allem der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung. Ein Aufzug muss reibungslos funktionieren, damit ein Wohnhaus auch für ältere Mieter bewohnbar bleibt.
Eine Aufzugswartung schützt vor ungewollten Ausfällen
Moderne Aufzüge sind kaum anfällig gegenüber Störungen und Ausfällen. Dennoch darf auf eine ordnungsgemäße Wartung keineswegs verzichtet werden. Diese ist unabdingbar, um eine dauerhafte Benutzung ohne Unannehmlichkeiten zu gewährleisten. Die Wartung sollte in der Regel jährlich stattfinden und durch ein zertifiziertes Unternehmen durchgeführt werden. Kürzere oder längere Zeitintervalle sind je nach Bauform und Alter des Aufzugs durchaus denkbar.
Die Kosten sind Teil der Nebenkostenabrechnung
Viele Mietshäuser verfügen inzwischen über einen Fahrstuhl. Mitunter kann dieser auch nachträglich eingebaut werden, um die Wohnqualität zu verbessern. Die anfallenden Kosten für den Bau, die notwendige Wartung und eventuelle Reparaturen sind auf die Mieter umgelegt. Hierbei kommt es jedoch auf eine faire Verteilung in Bezug auf die einzelnen Mietparteien an. Die anfallenden Kosten sind zudem nicht unbegrenzt umzulegen. In der Regel handelt es sich dabei um Teilzahlungen durch die einzelnen Mieter. Besonderes Augenmerk ist dabei auch auf Mieter im Erdgeschoss zu legen, welche einen Fahrstuhl mitunter nicht nutzen können. Dies sollte sich dann auch in der Nebenkostenabrechnung widerspiegeln.
Gerade ältere und kranke Menschen sind auf den Aufzug angewiesen
Ältere und kranke Menschen können ohne funktionierenden Aufzug ihre Wohnung nicht mehr verlassen und werden somit von der Außenwelt abgeschnitten. Dies kann mitunter sogar gewöhnlich werden, denn Dinge des täglichen Bedarfs können nicht mehr gekauft und Arztbesuche nicht mehr wahrgenommen werden. Aus diesem einfachen Grund ist eine Aufzugswartung, zum Beispiel durch Cay Aufzugstechnik GBR, eine äußerst wichtige Maßnahme, um für die Sicherheit und das damit verbundene Wohlbefinden aller Mieter zu sorgen.
Ein nicht funktionierender Aufzug ist ein Mangel
Mieter können bei dauerhaft nicht funktionierendem Aufzug die Miete entsprechend mindern. Hierbei ist jedoch mit Vorsicht zu agieren. Ein vorübergehender Ausfall von 1 oder 2 Tagen, welcher vielleicht im Rahmen einer Reparatur oder Wartung unausweichlich ist, sollte nicht zu einer Minderung der Miete animieren. Handelt es sich jedoch um einen längeren Zeitraum, muss dies von den Mietern nicht hingenommen werden. Die Miete kann nun entsprechend gesetzlicher Möglichkeiten gesenkt werden. Doch in welcher Höhe ist eine Reduzierung der Miete denkbar? Hier gibt es eindeutige Vorgaben, welche vielen Mietern jedoch nicht immer bekannt sind. Im Zweifelsfall sollte man lieber einen Anwalt befragen. Auch der örtliche Mieterverein kann hier entsprechende Fragen kompetent beantworten. Durch eine regelmäßige Aufzugswartung und den Einbau moderner Aufzugsanlagen kommt es heutzutage jedoch eher selten zu Ausfällen und Störungen.